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Wichtige Forschungsberichte des BSV im 1. Halbjahr 2026

  • Autorenbild: Jana Renker
    Jana Renker
  • vor 1 Tag
  • 4 Min. Lesezeit

Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat auch in der ersten Jahreshälfte 2026 wieder mehrere Forschungs- und Evaluationsberichte veröffentlicht, die für die Praxis des Case Managements und der beruflichen Eingliederung von hoher Relevanz sind. Nachfolgend ein Überblick über drei ausgewählte Publikationen.


1. Arbeitgeberbefragung zur Wahrnehmung der IV und ihrer Instrumente (Forschungsbericht 01/26)

Im Auftrag des BSV hat Demo SCOPE AG im Dezember 2025 die Ergebnisse der Arbeitgeberbefragung 2025 veröffentlicht, welche die Wahrnehmung der Invalidenversicherung (IV) bei Schweizer Unternehmen misst und mit früheren Erhebungen (u. a. 2021, 2014, 2012) vergleicht.


Zentrale Erkenntnisse:

  • Die grundsätzliche Wahrnehmung der IV bleibt über die Jahre stabil: 38 % der Arbeitgebenden sehen die IV als «Partnerin/Unterstützerin», 35 % als «kompetente Anlaufstelle». Gleichzeitig empfinden 23 % sie als «komplizierte Institution».

  • Der Wissensstand über Leistungen und Aufgaben der IV hat sich seit 2014 eher verschlechtert: Nur noch 36 % der Befragten fühlen sich gut informiert (2021: 38 %).

  • Gut 40 % der Unternehmen hatten bereits direkten Kontakt mit einer IV-Stelle – meist im Zusammenhang mit einem konkreten Absenzfall. Die Zusammenarbeit mit den IV-Stellen wird dabei mehrheitlich sehr positiv bewertet.

  • 70 % der Unternehmen könnten sich vorstellen, Mitarbeitende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen mithilfe der IV im Betrieb zu behalten; nur 15 % ziehen dies explizit auch bei psychischen Beeinträchtigungen in Betracht.

  • Als grösste Risiken bei der (Weiter-)Beschäftigung werden finanzielle Aspekte (69 %), nötiger Anpassungsbedarf am Arbeitsplatz (62 %) sowie die Bereitschaft/Kompetenz von Führung und Team im Umgang mit betroffenen Personen (53 % bzw. 51 %, deutlich höher als 2021) genannt.


2. Evaluation der Fallführung – Umsetzung der Neuerungen in der Invalidenversicherung (Forschungsbericht 06/26)

Im Rahmen des vierten Forschungsprogramms zur Invalidenversicherung (FoP4-IV) hat die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW), in Zusammenarbeit mit SUPSI und HES-SO Valais, im März 2026 die Evaluation der Fallführung publiziert. Sie untersucht, wie die kantonalen IV-Stellen die mit der Weiterentwicklung der IV (WEIV, seit 1.1.2022) gestärkte Fallführung in der Praxis umsetzen.

Zentrale Erkenntnisse:

  • Die Stärkung der Fallführung wird von den meisten IV-Stellen als gute bis sehr gute, evolutionäre Weiterentwicklung beurteilt, die bestehende Praxis professionalisiert und systematisiert.

  • Fallführende übernehmen zunehmend eine Drehscheibenfunktion: Koordination mit dem RAD, Organisation von Round Tables, Standortgesprächen und Informationsbündelung.

  • Die Organisationsformen unterscheiden sich deutlich nach Kantonsgrösse: kleine Kantone arbeiten generalistisch (hohe Beziehungskontinuität), grosse Kantone eher funktional spezialisiert (mehr Fachwissen, aber häufigere Wechsel der Ansprechperson). Mittlere Kantone kombinieren beide Modelle.

  • Beim Einsatz von Auflagen für medizinische Behandlungen lassen sich drei idealtypische Ansätze unterscheiden: dialogisch-vertrauensbasiert, formalisiert-strukturiert und situativ-pragmatisch.

  • Als grösste Herausforderung wird der deutlich gestiegene administrative Aufwand genannt – mit der Befürchtung, dass dieser zunehmend Ressourcen für die eigentliche Beziehungsarbeit mit den Versicherten bindet.

  • Der Grundsatz «Eingliederung vor Rente» wird konsequenter umgesetzt; Rentenprüfungen werden in der Regel erst eingeleitet, wenn die Eingliederungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind.


Die IV orientiert sich am Handlungskonzept des Case Managements für die Fallführung. Das Netzwerk Case Management Schweiz freut sich, dass die FHNW die Definitionen & Standards in ihrer Evaluation beigezogen hat.


3. Berufliche Eingliederung durch die Invalidenversicherung: Überblick über die Eingliederungstätigkeit 2025

Am 27. Juli 2026 hat das BSV ein Hintergrunddokument publiziert, das einen umfassenden statistischen Überblick über die berufliche Eingliederungstätigkeit der IV im Jahr 2025 gibt – inklusive Neuanmeldungen, eingesetzten Massnahmen, Kosten sowie der Situation der versicherten Personen nach Abschluss des Eingliederungsprozesses.

Zentrale Erkenntnisse:

  • Neuanmeldungen: 2024 haben sich rund 77'000 Personen zwischen 15 und 63/64 Jahren bei der IV neu angemeldet, 84 % davon für Berufliche Integration/Rente. Seit 2008 haben die Neuanmeldungen für Berufliche Integration/Rente um 58.8 % zugenommen – ein deutlich stärkerer Anstieg als das Bevölkerungswachstum im selben Zeitraum.

  • Eingliederungsmassnahmen 2025: Über 61'000 versicherte Personen haben an beruflichen Eingliederungsmassnahmen teilgenommen, mit Gesamtkosten von 979 Millionen Franken. Der grösste Kostenanteil entfällt auf Berufliche Massnahmen (64 %, v. a. erstmalige berufliche Ausbildung mit 46 % der Gesamtkosten), gefolgt von Integrationsmassnahmen (22 %), Beratung und Begleitung/Coaching (8 %) und Frühinterventionsmassnahmen (6 %).

  • Abschluss des Eingliederungsprozesses: Rund 41'000 Personen haben 2025 den beruflichen Eingliederungsprozess abgeschlossen. 47 % davon konnten in den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert werden, weitere 17 % waren eingliederungsfähig, aber noch ohne Anstellung. Bei 34 % war eine Eingliederung (noch) nicht möglich – bei 22 % aus medizinischen Gründen.

  • Nachhaltigkeit der Eingliederung: Ein Jahr nach Abschluss des Prozesses waren 58 % der Personen (wieder) erwerbstätig. Über vier Folgejahre betrachtet sinkt der Anteil Erwerbstätiger leicht (von 68.4 % im ersten auf 65.6 % im vierten Folgejahr), während der Anteil mit IV-Rentenbezug von 21.9 % auf 30.6 % ansteigt – unter anderem, weil die IV zunehmend länger dauernde medizinische Abklärungen bei der Rentenprüfung vornimmt. Erfreulich: Der Anteil der Sozialhilfebeziehenden sinkt im gleichen Zeitraum deutlich, von 13.8 % auf 8.0 %.

  • Invaliditätsursachen: Psychische Krankheiten sind mit 55 % die häufigste Ursache bei Beziehenden von beruflichen Eingliederungsmassnahmen, gefolgt von Krankheiten der Knochen und Bewegungsorgane (14 %) und Geburtsgebrechen (12 %). Bei jungen Erwachsenen unter 25 Jahren dominieren psychische Krankheiten (64 %) und Geburtsgebrechen (26 %).

Der Bericht liefert damit eine wichtige Datengrundlage zur Wirkung der 2022 in Kraft getretenen Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (WEIV) und ergänzt die oben vorgestellte Evaluation der Fallführung um die quantitative Perspektive.


 
 
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